Therapiestudien
Therapiestudien sind medizinische Forschungsprogramme, in denen neue Behandlungsformen - z.B. neue Medikamente oder Kombinationen von Medikamenten und Therapiemaßnahmen - an Patienten untersucht werden. Sie sind Teil eines langwierigen, sorgfältig geplanten und kontrollierten Prozesses in der Leukämieforschung. Therapiestudien verfolgen das Ziel, wissenschaftliche Fragestellungen zu beantworten und vor allem eine Verbesserung der Therapieergebnisse bei bestimmten Erkrankungen zu erreichen.
Warum werden Therapiestudien durchgeführt?
In den vergangenen Jahrzehnten haben klinische Studien zu erheblichen Fortschritten in der Diagnostik und Therapie von Leukämien geführt, die letztlich auch zu einer deutlichen Verbesserung der Überlebenschancen bei den meisten Leukämieformen beigetragen haben. Dennoch sind die Therapieergebnisse in vielen Bereichen noch nicht zufriedenstellend, und eine weitere Verbesserung ist notwendig. Dies gilt für neu diagnostizierte Leukämien und in besonderem Maße für Patienten, die einen Rückfall ihrer Erkrankung erlitten haben bzw. deren Erkrankung nicht auf die Erstbehandlung anspricht.
In der Grundlagenforschung und der Therapieforschung bei Leukämien gibt es eine sehr rasche wissenschaftliche Entwicklung. Es ist daher notwendig und sinnvoll, die Therapieverfahren ständig weiterzuentwickeln und neue Therapieformen in die Standardbehandlung einzubeziehen. Dazu können neue Medikamente und Medikamentenkombinationen, Verbesserungen in der Verabreichung oder Abfolge und neue Behandlungsformen wie die Knochenmarktransplantation gehören. Diese Entwicklungen werden bei der Planung von Therapiestudien berücksichtigt. Die Durchführung von Therapiestudien gewährleistet, dass neue Behandlungsformen in kontrollierter Form erprobt und ausgewertet werden, damit Vorteile überzeugend nachgewiesen und dann auch der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden können. Es ist zwar denkbar, dass einzelne Ärzte aufgrund ihrer persönlichen Erfahrung den Eindruck gewinnen, dass die eine oder andere Behandlung erfolgversprechend ist. Dies kann jedoch ohne Therapiestudien nicht überprüft werden. Erst durch die Behandlung vielen Patienten mit der gleichen Erkrankung und unter den gleichen Bedingungen kann zuverlässig beurteilt werden, ob ein neues Medikament oder eine neue Behandlungsform wirklich einen Fortschritt darstellt. Gesetzliche Vorschriften und Kontrollmechanismen sorgen dafür, dass dabei die Sicherheit der Patienten gewährleistet wird.
Studien in der Leukämietherapie
Die beiden wichtigsten Bereiche für Therapiestudien in der Leukämieforschung sind die Erprobung neu entwickelter Medikamente und die Entwicklung neuer, verbesserter Behandlungsverfahren. Klinische Forschung mit dem Ziel ein neues Medikament oder Behandlungsverfahren zu entwickeln und zu prüfen, läuft meist in einem geordneten Stufenprogramm ab. Therapiestudien an Patienten sind die letzte Phase eines Forschungsprozesses, der beginnend mit Laborforschung über Tierversuche schließlich in die Erprobung neuer Medikamente an Patienten mündet. Erst wenn die Ergebnisse der Grundlagenforschung oder bisheriger Therapiestudien überzeugende Daten erbringen, die für Vorteile eines neuen Medikaments sprechen, wird die Erprobung in mehreren Phasen an Patienten durchgeführt. Diese kontrollierte Erprobung ist notwendig, weil es durchaus möglich ist, dass - trotz der vielversprechenden Vorergebnisse - das neue Medikament bei Patienten nicht wirksam oder mit unvertretbaren Nebenwirkungen verbunden ist. Therapiestudien stellen somit die Verbindung zwischen Grundlagenforschung und der Standardbehandlung für eine bestimmte Erkrankung dar.
Phase I Studien
In Phase I Studien wird ein neues Therapieverfahren, für das günstige Ergebnisse aus Laborversuchen und Tierexperimenten vorliegen, zum ersten Mal beim Menschen eingesetzt. Dies ist notwendig, weil die Vortestung zwar Hinweise auf Wirkungen und Nebenwirkungen einer neuen Substanz gibt, jedoch keine sichere Aussage über die entsprechenden Ergebnisse beim Menschen erlaubt. In Phase I Studien werden nur Patienten aufgenommen, bei denen alle Möglichkeiten der Standardbehandlung bereits ausgeschöpft sind. Ziel ist es festzustellen, wie ein neues Medikament am besten verabreicht wird (z.B. oral, durch Injektion oder Infusion in das Blut oder in den Muskel), wie oft es gegeben werden muss, welche Dosis sicher verabreicht werden kann und welche Nebenwirkungen auftreten. Um diese Informationen zu erhalten, werden sehr viele Blut- und Urinproben genommen und untersucht. In eine Phase I Studie werden meist nur wenige Patienten aufgenommen. Sie bieten für die Studienteilnehmer allerdings die Chance, als erste Zugang zu einem möglicherweise wirksamen Medikament zu erhalten.
Phase II Studien
Wenn die entsprechenden Phase I Studien abgeschlossen sind und eine Dosierung festgelegt ist, können Phase II Studien beginnen. Ziel ist die Untersuchung der Wirksamkeit bei bestimmten Erkrankungen (z.B. Leukämieformen) eventuell auch in Kombination mit anderen Medikamenten und eine genaue Analyse der Nebenwirkungen. In Phase II Studien wird die neue Behandlung an einer größeren Patientengruppe untersucht.
Phase III Studien
Nach erfolgreichem Abschluss einer Phase II Studie, sollen Phase III Studien den sicheren Nachweis erbringen, dass das neue Therapieverfahren wirksam und unbedenklich ist. Dazu wird es zumeist mit einer bekannten Standardtherapie verglichen. In Phase III Studien werden viele Patienten einbezogen und die Studien werden in der Regel multizentrisch - das heißt an zahlreichen Behandlungszentren gleichzeitig - durchgeführt. Wenn sich im Rahmen einer Phase III Studie ein Vorteil der neuen Therapieverfahren gegenüber den üblichen Standardverfahren nachweisen lässt, kann dieses in die Standardbehandlung übernommen werden und bringt zukünftig Vorteile für alle Patienten mit der entsprechenden Erkrankung.
Therapieoptimierungsstudien
In Therapieoptimierungsstudien werden zugelassene Medikamente mit nachgewiesener Wirksamkeit eingesetzt. Ziel der Studien ist die Verbesserung der Zusammensetzung der Therapie (z.B. Kombinationen verschiedener Medikamente), der zeitlichen Abfolge, des Einsatzes zusätzlicher Behandlungsformen (z.B. Bestrahlung, Stammzelltransplantation) und der Ausrichtung der Therapie für bestimmte Untergruppen von Patienten. Bei der Planung solcher Studien werden die Ergebnisse von Phase I-III Studien sowie anderer Therapieoptimierungsstudien berücksichtigt.
Patientensicherheit
Die Sicherheit der Patienten in Therapiestudien wird bereits bei der Planung einer Therapiestudie als wesentlicher Punkt berücksichtigt und während der Studie ständig durch verschiedene Institutionen überwacht. In Deutschland gelten für alle Therapiestudien die strengen Regelungen des Arzneimittelgesetzes. Zudem sind Ärzte und Studienpersonal besonders geschult und müssen die Vorgaben der Guten Klinischen Praxis beachten.
Ethik-Kommission
Therapiestudien müssen vor dem Start von einer Ethik-Kommission geprüft werden, die insbesondere dafür sorgt, dass die Belange der Patienten berücksichtigt werden. Es handelt sich dabei um eine Kommission, die von der Institution bzw. den Personen, die eine Studie planen unabhängig ist. Die Mitglieder der Ethik-Kommission sind qualifiziert, neue und laufende Studien im Hinblick auf den wissenschaftlichen, gesetzlichen und ethischen Stellenwert zu beurteilen. Sie stammen aus verschiedenen Berufsgruppen z.B. andere medizinische oder wissenschaftliche Fachgebiete, Juristen, Patientenvertreter etc. Vor dem Beginn einer Studie erhält die Ethik-Kommission einen detaillierten Antrag, der vor allem unter folgenden Aspekten geprüft wird:
- Die Risiken für die Studienteilnehmer sollten so gering wie möglich gehalten werden und in ausgewogenem Verhältnis mit den erwarteten Vorteilen und dem möglichen Erkenntnisgewinn stehen
- Das Studienkonzept soll sinnvoll und erfolgversprechend sein
- Die Studienteilnehmer sollten nach fairen und nachvollziehbaren Kriterien ausgewählt werden
- Die Patientenaufklärung muss überzeugend dargestellt sein und gesetzlichen Richtlinien und ethischen Prinzipien entsprechen.
- Die Kontrolle und Auswertung der Studie muss gewährleistet sein
- Der Datenschutz muss sichergestellt werden
Die Ethik-Kommission muss vor Beginn der Studie ihr Einverständnis geben und kann dieses auch wieder entziehen, wenn sie den Eindruck gewinnt, dass die Patientensicherheit nicht gewährleistet ist.
Behörden
Therapiestudien müssen außerdem durch eine Bundesoberbehörde genehmigt werden. In Deutschland sind dies das Bundesinstitut für Arneimittel- und Medizinprodukte oder das Paul-Ehrlich-Institut. Ebenso wie die Ethik-Kommissionen können auch die Bundesoberbehörden ihr Genehmigungen zurückziehen und die Studie stoppen.
Daneben haben lokale Behörden die Möglichkeit, einzelne Studienzentren vor Ort zu überprüfen.
Probandenversicherung
Eine Probandenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird abgeschlossen, um zu gewährleisten, dass Vermögensschäden, die nachweislich aufgrund der Studientherapie entstehen, durch den Versicherungsträger ausgeglichen werden. Die genauen Versicherungsbedingungen werden dem Patienten vom Studienarzt ausgehändigt.
Praktischer Ablauf einer Therapiestudie
Studienprotokoll
Bei jeder Studie gibt es einen Studienleiter, der für die Planung, Durchführung und Auswertung verantwortlich ist. Der Studienleiter schreibt vor Studienbeginn einen Plan für die Studie, das Studienprotokoll, in dem folgende Details festgelegt werden:
- Begründung, warum die Studie durchgeführt werden soll
- Ziele der Studie
- Zahl der Patienten, die behandelt werden sollen
- Ein- und Auschlusskriterien
- Beschreibung der Studientherapie
- Auflistung der notwendigen Untersuchungen
- Informationen über erwartete Nebenwirkungen
- Liste der Daten, die gesammelt werden sollen
- Patienteninformation
Alle Ärzte, die an der Studie teilnehmen verwenden das gleiche Studienprotokoll. So ist sichergestellt, dass alle Patienten in gleicher Weise behandelt werden und dass die gewonnenen Informationen kombiniert und verglichen werden können.
Patientenaufklärung und Einwilligungserklärung
Vor der Behandlung in einer Studie muss der betroffene Patient gründlich mündlich über alle Aspekte der Studie, vorhersehbare Risiken, Vor- und Nachteile und andere Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Auch die Rechte des Patienten als Teilnehmer an einer Therapiestudie werden erklärt. Der Patient erhält außerdem eine schriftliche Information und wird gebeten, diese gründlich zu lesen und mit Verwandten und Freunden zu besprechen. Der Patient erhält ausreichend Zeit, um seine Entscheidung zu bedenken und wird - nachdem zusätzliche Fragen beantwortet sind - gebeten, eine Entscheidung über die Studienteilnahme zu fällen. Im Falle seines Einverständnisses wird dies durch eine Unterschrift dokumentiert. Ist der Patient nicht einverstanden, wird sein Arzt ihm eine alternative Behandlungsmöglichkeit vorschlagen. Jeder Studienteilnehmer hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, ohne Angabe von Gründen die Studienteilnahme auch wieder abzubrechen.
Ein- und Ausschlusskriterien
Jede Studie hat spezielle im voraus definierte Richtlinien, die festlegen, welche Patienten an der Studie teilnehmen können. Sie werden als Einschlusskriterien (Merkmale, die unbedingt vorhanden sein müssen) und Ausschlusskriterien (Merkmale, die einer Studienteilnahme entgegenstehen) bezeichnet. Diese Richtlinien sind notwendig, um zu gewährleisten, dass die Fragen der Studie sinnvoll beantwortet werden können, indem z.B. eine Gruppe von Patienten mit vergleichbaren Erkrankungsmerkmalen untersucht wird, bei der eine Verbesserung der Therapieergebnisse erwartet werden kann. Zu diesen Merkmalen gehören z.B. die Leukämieform, das Stadium der Erkrankung usw. Andererseits soll mit der Festlegung von Ein- und Ausschlusskriterien vermieden werden, dass Patienten durch die Studienteilnahme zu großen Risiken ausgesetzt werden, wenn z.B. bestimmte Begleiterkrankungen vorliegen.
Studiendurchführung
Nach der Aufklärung wird der Patient eingehend untersucht. Bei Frauen im gebährfähigen Alter wird in der Regel ein Schwangerschaftstest durchgeführt, um eine bestehende Schwangerschaft auszuschließen. Erst wenn diese Untersuchungen ergeben, dass der Patient die Einschlusskriterien erfüllt und keine Ausschlusskriterien vorliegen, kann eine Aufnahme in die Studie erfolgen.
Therapiestudien werden meist an Kliniken durchgeführt, die über Erfahrung in der Leukämietherapie verfügen und die durch die Studienteilnahme Zugang zum aktuellen Stand der Forschung haben. In einigen Studien ist die Zahl der teilnehmenden Kliniken beschränkt und an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dies kann dazu führen, dass Patienten nicht an ihrem Heimatort behandelt werden können. Studienteilnehmer werden von Ärzten und Pflegepersonal betreut, dass besonders geschult ist und sich genau an die gesetzlichen Vorgaben und die Therapievorschriften im Studienprotokoll hält. Sie tragen Sorge, dass der Therapieverlauf, die -ergebnisse und Nebenwirkungen schriftlich dokumentiert werden.
Während der Studie werden die Patienten zu genau festgelegten Zeitpunkten untersucht. Es ist möglich, dass dadurch zusätzliche Arztbesuche und Untersuchungen (z.B. Blutabnahmen, Knochenmarkpunktionen) anfallen, die außerhalb der Studie nicht notwendig gewesen wären. Im allgemeinen dienen diese Untersuchungen der besseren Überwachung der Erkrankung und sind damit letztlich auch im Sinne des Patienten. Über die Zahl und Art der Untersuchungen und ihren Sinn können die Patienten sich vor der Studienteilnahme informieren. In manchen Studien ist es zudem vorgesehen, dass Patienten auch nach Beendigung der Studientherapie von Ihrem Arzt kontaktiert werden, um Informationen über ihr langfristiges Befinden zu gewinnen.
Studienpatienten haben jederzeit die Möglichkeit, sich über den Fortgang der Studie zu informieren. Ansprechpartner sind in erster Linie die Ärzte am Behandlungszentrum.
Studienabbruch
Die Teilnahme an einer Therapiestudie ist freiwillig. Sollten neue Informationen oder auch andere Gründe dazu führen, dass ein Patient sein Einverständnis zur Studienteilnahme zurückziehen möchte, so kann dies ohne Angabe von Gründen jederzeit - nach Rücksprache mit dem Arzt - erfolgen. Keinesfalls sollten Patienten einfach ihre Medikamente absetzen. Es wird empfohlen, sich zur eigenen Sicherheit einer Abschlussuntersuchung zu unterziehen.
Eine Entscheidung treffen
Die Entscheidung über die Teilnahme an einer Studie muss häufig zu einem Zeitpunkt gefällt werden, zu dem der betroffene Patient durch die Eröffnung der Diagnose und seinen Gesundheitszustand besonders belastet ist. In vielen Fällen - insbesondere bei akuten Leukämien - muss die Behandlung rasch begonnen werden, um die Erkrankung zurückzudrängen. Dennoch ist es notwendig, alle verfügbaren Informationen und Hilfen in Anspruch zu nehmen und nach gründlicher Überlegung die Entscheidung selbst zu fällen.
Mögliche Vorteile einer Studienteilnahme
- Behandlung und Versorgung im Rahmen eines Netzwerks von Experten
- Behandlung anhand eines von Experten erstellten Therapieprotokolls
- Patienten werden umfassend aufgeklärt
- Zugang zu neuen Behandlungsmethoden bevor sie allgemein verfügbar sind
- Intensive medizinische Betreuung, die in der Regel deutlich umfassender als in der Standardtherapie ist
- Genaue Beobachtung und Dokumentation von Durchführungen und Ergebnissen der Behandlung und der Nebenwirkungen
- Gelegenheit, einen Beitrag zu Fortschritten in der Leukämieforschung zu leisten
Mögliche Risiken und Nachteile
- Neue Medikamente und Behandlungsformen können unvorhersehbare Nebenwirkungen oder Risiken haben
- Die Nebenwirkungen können ausgeprägter und Ergebnisse ungünstiger als die von Standardbehandlungen sein
- Selbst wenn die neue Behandlungsform insgesamt Vorteile erbringt, kann dies bei einzelnen Patienten nicht der Fall sein
- Aufgrund der engmaschigen Überwachung können zusätzliche Arztbesuche anfallen
- Die Studientherapie kann mit zusätzlichen Unannehmlichkeiten verbunden (z.B. häufigere Blutabnahmen)
Förderer von Therapiestudien
Therapiestudien können in Deutschland von verschiedenen Institutionen gefördert werden:
- Deutsche Krebshilfe
- Bundesministerium für Bildung, Forschung und Technologie
- Firmen der pharmazeutischen Industrie
- Stiftungen und private Trägerverein
Studien, die von einer der oben genannten Institutionen finanziell unterstützt werden, müssen meist ein Review-Verfahren durchlaufen. Dabei wird die geplante Studie im Hinblick auf Ziele, Durchführbarkeit, wissenschaftlichem Stellenwert und Einhaltung gesetzlicher und ethischer Prinzipien von Experten auf dem jeweiligen Gebiet überprüft.
Wie kann ich an einer klinischen Studie teilnehmen?
Zunächst sollte ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt stattfinden. Darüber hinaus gibt es Beratungsangebote von Laienorganisationen z.B. Deutsche Leukämiehilfe. Schließlich besteht die Möglichkeit mit dem Kompetenznetzwerk für chronische und akute Leukämien Kontakt aufzunehmen. Auf der zentralen Homepage des Informationszentrum finden Sie Informationen über laufende Therapiestudien in Deutschland. Dort liegen auch Informationen über die Zentren, die an klinischen Studien teilnehmen vor.
Informationsbroschüre des Kompetenznetz Leukämien
Das Kompetenznetz Akute und chronische Leukämien hat in Zusammenarbeit mit dem Kompetenznetz Maligne Lymphome e.V. und der Deutschen Leukämie- & Lymphom-Hilfe e.V. die Patienteninformation "Therapiestudien in der Hämato-Onkologie" erstellt. Die Broschüre soll Patienten dabei unterstützen, sich selbstbestimmt für oder gegen die Teilnahme an einer Therapiestudie entscheiden zu können.
➲ zum Download der Patienteninformation Therapiestudien in der Hämato-Onkologie - Ein Ratgeber für Patienten mit Leukämien oder Lymphomen
Die Patienteninformation kann kostenlos als PDF-Dokument heruntergeladen oder bei der Netzwerkzentrale in Mannheim bestellt werden:
Kompetenznetz Akute und chronische Leukämien
III. Medizinische Universitätsklinik
Fakultät für Klinische Medizin Mannheim, Universität Heidelberg
Pettenkofer Str. 22
68169 Mannheim
Tel 0621 383-6966
Fax 0621 383-6969
zentrale@kompetenznetz-leukaemie.de
Weitere Patienteninformationen
Erstellt von: Hehn (Informationszentrum) am 25.07.2014, letzte Änderung: 05.10.2015