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Die 12. AMG-Novelle

Erstellt von: Hellenbrecht (Infozentrum Projekt 2) , am: 18.01.2007, letzte Änderung: 03.06.2008

Novelle des Arzneimittelgesetzes: Klinische Studien akut bedroht!


Autor: Prof. Dr. M. Freund; Novelle des Arzneimittelgesetzes: Klinische Studien akut bedroht! (aus Rundbrief Nr. 7, Februar 2004)

Einleitung

Es ist uns allen vor Augen - das Gleichnis von der Bürokratie, das wie Mehltau unser Land überzieht. Bis zum 1.5.2004 soll die 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft treten. Wird sie wie im Entwurf vorliegend umgesetzt, wird der Mehltau eine der international erfolgreichsten Entwicklungen in der Deutschen Onkologie und Hämatologie erreicht haben: Es droht das Ende für die großen Therapieoptimierungsstudien. Eine Initiative zahlreicher Fachgesellschaften, Berufsverbände und Selbsthilfegruppen kämpft in Deutschland für eine vernünftige Ausführung der 12. AMG-Novelle. In Europa formiert sich der Widerstand gegen die zugrunde liegende EG-Direktive. Eigentlich ist es eine banale Tatsache und für jeden klinisch tätigen Arzt klar: Therapieoptimierungsstudien (TOPs) müssen von Studien im Rahmen von Zulassungsverfahren für Arzneimittel abgegrenzt werden. TOPs müssen anders als die Zulassungsstudien eine große Anzahl an Patienten aufnehmen, deren Zusammensetzung den klinischen Alltag widerspiegeln soll. TOPs sind durch die breite Erfassung der Patienten ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Therapiesicherheit und Qualitätssicherung der Behandlung. Sie dienen der Evidenzbildung und dem medizinischen Fortschritt. Bedingt durch ihre Stellung und Verbreitung weisen sie gegenüber Zulassungsstudien Besonderheiten auf.

Unterschiedliche Qualitätssicherungsmechanismen

Ein zentrales Element der Qualitätssicherung in Zulassungsstudien ist die Begleitung durch ein unabhängiges Monitoring mit Quelldatenkontrolle entsprechend Good Clinical Practice (GCP). TOPs werden von Ärzten initiiert. Hierbei sind zentrale Elemente der Qualitätssicherung die regelmäßigen Studientreffen, Hilfsmittel wie Rundbriefe sowie der Telefondialog mit den Zentren vor Ort. Ein Monitoring von TOPs ist angesichts der Versorgungsnähe dieser Studien nicht notwendig, um eine hinreichende Datenqualität zu gewährleisten. Zumindest muss also vorgesehen werden, dass die GCP-Grundsätze für TOPs entsprechend adaptiert werden. Anders wäre im schwierigen finanziellen Umfeld der klinischen Forschung eine Fortführung der TOPs nicht realisierbar.

Unbürokratisches Umfeld

TOPs werden von Ärzten aus den Kliniken und Instituten initiiert. Sie sind daher weniger belastbar durch bürokratische Vorgehensweisen und Genehmigungsverfahren. Sie wären der Tatsache der Versorgungsnähe der TOPs auch nicht angemessen. Der Entwurf eines 12. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Kabinettsbeschluss vom 12. Oktober 2003) und der Entwurf einer Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln vom 2. September 2003 berücksichtigt die Entwicklung bei den TOPs in keiner Weise.

  1. Mit der 12. AMG-Novelle wird eine weitergehende Definition der klinischen Prüfung in das Gesetz eingeführt, die TOPs im Gegensatz zur bisherigen Praxis einschließt.
  2. Für alle klinischen Prüfungen einschließlich TOPs wird künftig GCP in voll-ständiger Form gelten.
  3. Es wird eine problematische Genehmigungskaskade eingeführt, die Ethikkommissionen und Bundesoberbehörde umfasst (bisher: Beratungspflicht und Anzeigepflicht). Zusätzlich wird die Situation durch die Notwendigkeit kompliziert, aufgrund des föderalen Standesrechts Voten der Ethikkommissionen in jedem Bundesland einholen zu müssen.
  4. Es werden weitere problematische Formalien und Regelungen eingeführt. So müssten künftig auch verkehrsfähige Arzneimittel für TOPs umetikettiert und zur Verfügung gestellt werden. In den Bereichen, in denen heute bereits die Mehrzahl der Patienten in TOPs behandelt wird, würde dies bedeuten, dass praktisch die gesamte Medikamentenversorgung aus Forschungsmitteln bezahlt werden muss.

Die Realisierung dieses Gesetzentwurfs würde das Ende der Studienlandschaft bedeuten, wie wir sie heute kennen. Aus diesem Grund haben 14 Fachgesellschaften, Berufsverbände, Selbsthilfegruppen und die Kompetenznetzwerke sich zu einer Initiative1 formiert, um eine vernünftige Veränderung der 12. AMG-Novelle zu erreichen. Sie fordern, TOPs aufgrund ihres besonderen Charakters vom Arzneimittelgesetz auszunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, müssten sie angemessen gesondert behandelt werden. Grundlage sollte die folgende Definition sein.

Definition der Therapieoptimierungsprotokolle

Von Studien zum Zwecke der Informationsgewinnung für Zulassungsverfahren abzugrenzen sind Therapieoptimierungsprotokolle. Diese werden von klinisch tätigen Ärzten initiiert (investigator initiated trials). Es handelt sich um prospektiv geplante Untersuchungen zur Optimierung von therapeutischen Strategien je nach Fall unter Einschluß medikamentöser, und/oder auch weiterer Behandlungsverfahren, wie z.B. Strahlentherapie oder Chirurgie oder diagnostischer Verfahren. Sie dienen der Verbesserung des Behandlungsstandards, der Therapiesicherheit, der Qualitätssicherung der Behandlung, sowie dem medizinischen Fortschritt. Es erfolgt eine Verwendung verkehrsfähiger Fertigarzneimittel oder Rezepturarzneimittel definierter Einzelsubstanzen. Sollte sich eine Ausgrenzung der TOPs aus dem AMG nicht realisieren lassen, so sollte eine gesonderte Regelung für die TOPs mit den folgenden Eckpunkten vorgesehen werden.

  • Moderierung der Anwendung von GCP z.B. Ausnahme von einem obligaten externen Monitoring einschließlich Quelldatenüberprüfung gemäß GCP
  • Keine besondere Kennzeichnungspflicht für verkehrsfähige Arzneimittel im Rahmen von TOPs
  • Keine Genehmigungspflicht bei Ethikkommissionen, sondern wie bisher Beratungspflicht
  • Keine Genehmigungspflicht durch die Bundesoberbehörde, sondern kostenfreie Meldepflicht.

In den letzten Wochen hat eine bemerkenswerte Entwicklung stattgefunden. Es formiert sich jetzt auch auf der Ebene von Europa der Widerstand gegen die EG-Direktiven, die der 12. AMG-Novelle zugrunde liegen. Auf ihrer Homepage mit der drastischen Überschrift "Why did the European Union decide to stop Cancer Research?" sammelt der Zusammenschluss aus renommierten klinischen Forschern Unterschriften für eine Petition an das Europäische Parlament. Die Initiative wird aus Deutschland von der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, dem Berufsverband Niedergelassener Hämatologen und Onkologen, dem Berufsverband Gynäkologischer Onkologen und der Arbeitsgemeinschaft Internistischer Onkologen in der Deutschen Krebsgesellschaft unterstützt. Eine weitere Initiative geht von der EORTC aus. Die Aktivitäten haben bereits ein internationales Echo2 hervorgerufen und sollten unbedingt unterstützt werden.

Es ist Fünf vor Zwölf für die Therapieoptimierungsforschung !

Referenzen und Links:

  • 1Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V.; Arbeitsgemeinschaft gynäkologische Onkologie e.V.; Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.; Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Knochenmark- und Blutstammzelltransplantation e.V.; Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH); Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft für Klinische Hämotherapie (IAKH); Kompetenznetz "Akute und chronische Leukämien"; Kompetenznetz für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (KPOH); Kompetenznetz "Maligne Lymphome"; Deutsche Studiengruppe für gastrointestinale Lymphome (DSGL); Ostdeutsche Studiengruppe Hämatologie und Onkologie e.V.; Süddeutsche Hämoblastosegruppe e.V.; Arbeitsgemeinschaft der Hämatologen und Onkologen im Krankenhaus e.V. - AdHOK; Berufsverband der niedergelassenen Hämatologen und Internistischen Onkologen Deutschlands e.V.; Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe e.V.
  • 2Redmont K. Indepedent clinical trials in Europe are under imminent threat. Sign to save them! CancerFutures 2004;3:25-6.
  • Woods K. Implementing the European clinical trials directive. Discussions continue in the European Commission and the United Kingdom. British Medical Journal 2004;328:240-1 (Quelle: http://bmj.bmjjournals.com/cgi/content/full/328/7434/240?&eaf)

Gemeinsame Resolution von Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Studiengruppen und Selbsthilfeorganisationen vom 17.11.2003

 

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