

Erstellt von: Hellenbrecht (Infozentrum Projekt 2) , letzte Änderung: 17.03.2009
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Bei den im Rahmen der Studien geprüften Therapiekonzepten handelt es sich, auch wenn zugelassenen Medikamente eingesetzt werden, nicht um Standardtherapien sondern um Therapien, deren Stellenwert noch geprüft werden muß.
Aus ethischen und rechtlichen Gründen ist eine „studienanaloge“ Behandlung bei Patienten, die die Einschlusskriterien einer Studie erfüllen würden obsolet. Bei analoger Behandlung ist weder eine Dokumentation, noch eine Anbindung an eine Studienzentrale oder ein Monitoring von Nebenwirkungen gewährleistet.
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